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Hudud-Strafen

Hudud-Strafen ahnden Verstösse gegen göttliches Recht und werden direkt vom Koran oder der Sunna abgeleitet. Sie kommen bei den folgenden Delikten zur Anwendung:

  1. Ehebruch und Unzucht (Strafmass ist abgeleitet von Koransure 24, Verse 2-5)
    Das heisst ohne Zwang durchgeführten Geschlechtsverkehr zwischen erwachsenen und mündigen Personen, wobei keine Rolle spielt ob sie verheiratet sind oder nicht. Die Strafe für den unverheirateten sind 100 Peitschenhiebe (Koran) und 1 Jahr Verbannung (Sunna). Die Strafe für verheiratete Täter, egal ob Mann oder Frau ist Tod durch Steinigung. (Sunna)
  2. Fälschliche Bezeichnung der Unzucht. (Strafmass ist von Koransure 24, Vers 5 abgeleitet)
    Wer einen anderen der Unzucht bezeichnet und dies nicht mit 4 Zeugen bezeugen kann erhält 80 Peitenschiebe.
  3. Schwerer Diebstahl (abgeleitet von Koransure 5, Vers 38)
    Wer einen wertvollen Gegenstand stiehlt, wird mit Amputation der rechten Hand und im Wiederholungsfall mit der Amputation des linken Fusses bestraft.
  4. Strassenraub und Mord (abgeleitet von Koransure 5, Vers 33)
    Bei einfachem Raub wird die rechte Hand und der linke Fuss ambutiert. Bei Raubmord soll er selbst getötet werden. (Im Koran steht, dass er getötet oder gekreuzigt werden soll!)
  5. Genuss von alkoholischen Getränken (abgeleitet von Koransure 4, Vers 43 und Koransure 5, Verse 90-91)
    Nach der Überlieferung soll der Täter je nach schwere der Tat mit 40-80 Peitschenhieben bestraft werden.
  6. Apostasie, d. h. Abfall vom Islam (abgeleitet von Koransure 2, Vers 217, Koransure 4, Vers 137-138 und Koransure 5, Vers 21)
    Einige wenige interpretieren den Koran dahingehend, dass eine Bestrafung für dieses Vergehen erst im Jenseits vorgesehen ist. Die meisten Rechtsschulen sind der Ansicht, dass eine solche Tat mit dem Tod zu bestrafen ist. Zusätzlich soll auch das Eigentum konfisziert werden.
  7. Rebellion und Aufruhr (abgeleitet von Koransure 49, Vers 9 so wie einer Aussage von Mohammed)
    Diejenige Gruppe, die mit Gewalt versucht, die Regierung zu stürzen oder sie zu beeinträchtigen , soll hingerichtet werden. (Meiner Ansicht nach erklärt dies, weshalb es keine einzige islamische Demokratie gibt!)
  8. Homosexualität (Koransure 4, Vers 16)
    “Wenn sich zwei Männer miteinander durch Unzucht vergehen, so straft beide; wenn sie aber bereuen und sich bessern, dann lasst ab von ihnen; denn Allah ist versöhnend und barmherzig.”
    Der Koran sieht kein konkretes Strafmass verurteilt jedoch die Homosexualität. Aus diesem Grund werden Homosexuelle in den meisten islamischen Ländern verfolgt. Beim Strafmass herrscht gehen die Meinungen jedoch auseinander. Einige fordern die Todesstrafe für die Täter (Homosexuellen) andere wollen die Bestrafung dem Ermessen der Richter überlassen. Dies führt dazu dass Homosexuelle oft als abschreckendes Beispiel öffentlich gesteinigt werden damit sie der Gesellschaft als abschreckendes Beispiel dienen. (Je nach Rechtsschule gibt es hier Unterschiede. Die Hanafiten z.B. wollen die Bestrafung dem richterlichen Ermessen überlassen währendem die Hanbaliten die Steinigung als Bestrafung vorsehen.)
  9. Vergewaltigung
    Auch Vergewaltung wird verschieden geahndet. Die einen wenden die Todesstrafe an währendem die anderen die Bestrafung dem Ermessen des Richters überlassen wollen. Allerdings kennt der Islam meines Wissens nach keine Vergewaltigung innerhalb der Ehe, denn gemäss Koransure 4, Vers 34 sollen Frauen Männern gegenüber nämlich gehorsam sein. Dies gilt sicherlich auch für die Erfüllung der ehelichen Pflicht. Denn in der Koransure 7, Vers 189 heisst es: “Er, Allah, ist es, der euch von einem Menschen erschaffen hat und aus diesem sein Weib, dass er ihr beiwohne. Und als er sie erkannt hatte, da trug sie eine leichte Last, und sie konnte bequem damit gehen. Als sie aber immer schwerer wurde, da riefen sie zu Allah, ihrem Herrn: “Wenn du uns ein wohlgestaltetes Kind gibst, so sind wir dafür dankbar.”

PS: In meinem Koran ist der Einleitungsvers jeder Sure derselbe. Er lautet: “Im Namen Allahs, des Barmherzigen.” In meinem Koran wird er jeweils als 1. Vers gezählt. Ich zähle ihn jedoch nicht, da er in jeder Sure am Anfang steht und in jeder Sure der 1. Vers ist. Dadurch verschieben sich die Verse. Wenn ich also von Koransure 16 spreche, ist es in meinem Koran die Sure 17 usw. Ich habe mich hier anderen Autoren, die im Internet Suren veröffentlichen angepasst. (nachdem ich festgestellt habe, dass es viele so machen)

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