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Scharia

Die Schar’ia bezeichnet die vollkommene von Allah selbst geschaffene Ordnung, die alle Beziehungen des öffentlichen und privaten Lebens regeln soll. Sie beansprucht die universale Geltung für alle Menschen auf dieser Welt. Auch Nichtmuslime sollen ihr unterworfen werden. Es lohnt sich daher, sich eingehender mit der Scharia auseinanderzusetzen.

Das Strafrecht der Schar’ia basiert auf vier Quellen. Die Hauptquelle bilden dabei die Bestimmungen des Koran. Der Koran enthält jedoch nur für wenige Delikte eine konkrete Strafandrohung. Daher bilden die Überlieferungen über das Leben und die Aussagen des Propheten Mohammed (die Hadithen bzw. die Sunna) die zweite wichtige Quelle. Sie enthalten neben Strafandrohungen für konkrete Delikte auch konkrete Wege der Beweisführung. Die dritte und vierte Quellen sind die Auslegungen und Interpretationen des Koran sowie der Überlieferung von islamischen Rechtsgelehrten und Geistlichen.

Die Rechtsgelehrten stammen von vier Sunnitischen Rechtsschulen und mind. drei schiitischen Rechtschulen (Madhahib), die bei Streitfragen zum Teil verschiedene Standpunkte, Meinungen und Ansichten vertreten.

Die vier Sunnitischen Rechtsschulen sind:
Die ”hanafitische” Rechtsschule (Balkan, Türkei, Zentralasien, Pakistan und Indien)
Die ”malikitische” Rechtsschule (Nord- und Westafrika)
Die “schafitische” Rechtsschule (mittlerer Osten, Ostafrika, Süd- und Südostasien)
Die ”hanbalitische” Rechtsschule (Golfstaaten)

Schiitische Rechtsschulen:
Die “jaafaritische” Rechtsschule
Die Rechtsschule der Zaiditen
Die Rechtsschule der Ismailiten

Entwicklung des islamischen Strafrechts:
Die arabischen Stämme zur Zeit Mohammeds lebten in Sippen zusammen. Was der Sippe zugute kam, war keine strafbare Handlung. Dies führte dazu, dass Raubüberfälle, die der Sippe zugutekamen, da sie deren Vermögen mehrte nicht bestraft wurden. Dies dürfte die Raubüberfälle von Mohammed und seinen Getreuen  bzw. das mangelnde Unrechtsbewusstsein gegenüber den Handlungen des Propheten erklären.

Die Sch’aria unterscheidet zwischen Verbrechen, die göttliches Recht verletzten und Verbrechen die menschliches Recht verletzen. Es gibt vier Strafformen, die je nachdem ob göttliches oder menschliches Recht verletzt wurde angewendet werden.

1. Die Hudud-Strafen (Hadd-Strafe)
2. Die Qisas-Strafen
3. Diya-Strafen
4. Ta’zir-Strafen

Veröffentlicht in Allgemein.

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