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Top News » Scharia-Strafen

Unter Qisas-Strafen fallen alle Delikte, gegen Leib und Leben eines anderen Menschen, die nicht unter die Hudud-Strafen fallen. Sie sanktionieren den Verstoss gegen das Menschenrecht. Darunter fallen Delikte wie Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge und Todschlag.


 


Sowohl der Koran (Koransure  2, Vers 178 sowie Koransure 5, Vers 45) als Mehr »

Die Diya-Strafen werden aus der Koransure 4, Vers 92 abgeleitet. Dort heisst es:


"Ein Rechtgläubiger darf keinen Rechtgläubigen töten, es geschehe denn unvorsätzlich. Wer einen solchen versehentlich tötet, der soll einen Gläubigen Nacken (gefangenen Muslim) zur Sühne befreien und Sühnegeld an des Getöteten Familie zahlen, a Mehr »

Auch bei den Ta'zir-Strafen geht es um Verstösse gegen menschliches Recht. Bei ihnen steht die Bestrafung im Ermessen des Richters.


Mehr dazu demnächst....

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Hudud-Strafen ahnden Verstösse gegen göttliches Recht und werden direkt vom Koran oder der Sunna abgeleitet. Sie kommen bei den folgenden Delikten zur Anwendung:


Apostasie, d. h. Abfall vom Islam (abgeleitet von Koransure 2, Vers 217, Koransure 4, Vers 137-138 und Koransure 5, Vers 21) Einige wenige interpretieren den Koran dahingehend, dass eine Bestrafung f Mehr »


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