In Ihrer Stellungnahme vom Oktober 2008 behauptet die Rassismuskommission:
"Ein Minarett-Verbot schränkt das Recht der Musliminnen und Muslime ein, ihre Religion allein und in Gemeinschaft mit anderen auszuüben."
Das ist eine Lüge, denn Musliminnen und Muslime können auch ohne Minarette ihre Religion allein und in Gemeinschaft mit anderen ausüben. Sie können dies in einer Moschee und in einem islamischen Gemeinschaftszentrum tun. Minarette sind keine Versammlungsräume, es handelt sich dabei um Türme.
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119 Tagen vor